Zu Content springen

Aktuelle Einspeisevergütung – Was bringen die neuen Vergütungssätze für Photovoltaik? (Februar bis Juli 2025)

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) legt regelmäßig die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen fest. Diese Einspeisevergütung ist ein wichtiger Faktor für Betreiberinnen und Betreiber, die ihren Solarstrom (ganz oder teilweise) in das öffentliche Netz einspeisen. Die aktuellen Werte für den Zeitraum Februar bis Juli 2025 sind in einer Übersichtstabelle verfügbar, die von der BNetzagentur veröffentlicht wurde. Was bedeuten diese neuen Sätze konkret für PV-Neuinstallationen, bestehende Anlagen und Mieterstrom-Projekte? Genau das erfahren Sie in diesem Artikel.

Sonnenbeschienene Solar-Panel-Fläche, symbolisch für aktuelle Einspeisevergütung und EEG-Förderung


1. Überblick: Vergütungssätze Februar bis Juli 2025

Die Einspeisevergütung richtet sich nach Anlagengröße, Art der Anlage (z. B. Aufdach- vs. Freiflächenanlage) und Inbetriebnahmedatum. Laut der aktuellen Bundesnetzagentur-Übersicht (siehe Vergütungssätze Bundesnetzagentur) gilt in diesem Zeitraum:

  1. Kleine Dachanlagen (< 10 kWp)
    • Vergütung in der Größenordnung von ca. 8 bis 8,2 ct/kWh (je nach konkretem Monat und exakter Leistung).
  2. Mittlere Dachanlagen (10–40 kWp)
    • Vergütung leicht niedriger, z. B. rund 7,7–8,0 ct/kWh.
  3. Größere Dachanlagen (40–100 kWp)
    • Weitere Absenkung, meist im Bereich 7,4–7,6 ct/kWh.
  4. Freiflächenanlagen
    • Je nach Größe und Standort: ca. 5–6 ct/kWh; detaillierte Werte variieren nach Segment.

Hinweis: Diese Zahlen dienen nur als grobe Orientierung. Die exakten Vergütungssätze entnehmen Sie bitte der offiziellen Tabelle.


2. Wesentliche Änderungen und Trends

  1. Degression: Die Einspeisevergütung sinkt weiterhin in regelmäßigen Schritten. Je nach Marktentwicklung (Zubaurate) kann die Bundesnetzagentur die Höhe der Vergütungssätze nachsteuern.
  2. Fokus auf Eigenverbrauch: Da die Vergütungssätze tendenziell sinken, wird die Eigenverbrauchsoptimierung immer attraktiver – insbesondere durch Speicherlösungen und Mieterstrom-Modelle.
  3. Kleine PV-Anlagen profitieren von Befreiungen: Für Kleinanlagen bis zu einer gewissen kWp-Grenze gelten seit Anfang 2023/2024 zusätzliche Erleichterungen, z. B. bei der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer (0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Installation).

3. Auswirkungen auf Betreiber und Projektplaner

  1. Neuanlagen: Wer im Zeitraum Februar bis Juli 2025 in Betrieb geht, sollte genau prüfen, welcher Tarif für die jeweilige Anlagengröße gilt und wie sich die Amortisationszeit verändert.
  2. Bestandsanlagen: Für bereits laufende Anlagen ändert sich die Vergütung in der Regel nicht – maßgeblich ist stets das Inbetriebnahmedatum. Dennoch kann eine Erweiterung oder Modernisierung (z. B. mit Speicher) sinnvoll sein, um steigende Stromkosten abzufedern.
  3. Mieterstrom-Projekte: Die leicht abnehmenden Vergütungssätze verschieben den Fokus noch stärker auf den direkten Verkauf von Solarstrom an Mieter. Das kann lukrativer sein als Einspeisung, sofern die Anlage groß genug ist und genug Nutzer mitmachen.

4. Besonderheiten für Mieterstrom

  1. Mieterstrom-Zuschlag: Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Anlagen bis 100 kWp, vor Ort erzeugter und verbrauchter Strom) kann ein Mieterstrom-Zuschlag geltend gemacht werden. Dieser liegt zwar meist unterhalb der klassischen Einspeisevergütung, wird jedoch auf den direkten Verkaufserlös aufgeschlagen.
  2. Eigenverbrauchsanteil: Wer es schafft, einen hohen Eigenverbrauch innerhalb des Gebäudes zu erzielen, ist weniger abhängig von Einspeisevergütungen. So gleicht man die sinkenden Fördersätze mit günstigeren Stromtarifen für Mieter aus.
  3. Planung: Ein gutes Mess- und Abrechnungskonzept ist bei Mieterstrom zentral. Die Ertragskalkulation sollte immer die aktuelle Vergütungslage einbeziehen, um realistische Renditeaussichten zu erhalten.

5. Tipps für Betreiber und Interessenten

  1. Frühzeitig informieren: Prüfen Sie vor jeder Investition die aktuellen Vergütungssätze und prognostizieren Sie mögliche Degressionen. Die BNetzagentur veröffentlicht regelmäßig neue Daten.
  2. Kombination mit Speicher: Ein Batteriespeicher macht bei sinkenden Tarifen oft Sinn, weil er die Eigenverbrauchsquote steigert.
  3. Förderprogramme nutzen: Neben der Einspeisevergütung gibt es regionale und bundesweite Förderungen (z. B. KfW-Kredite, Landesprogramme).
  4. Professionelle Beratung: Ob für ein Einfamilienhaus oder ein groß angelegtes Mieterstrom-Projekt – eine genaue Wirtschaftlichkeitsanalyse schützt vor Fehlinvestitionen und maximiert den Gesamtnutzen.

Fazit

Die aktuellen Einspeisevergütungssätze für Februar bis Juli 2025 bestätigen den Trend: Die Förderung durch das EEG nimmt weiter ab. Gleichzeitig wird Selbstversorgung – etwa mit einem Speicher oder im Mieterstrom-Modell – immer wichtiger. Betreiber sollten sich daher rechtzeitig informieren, um von den aktuellen Tarifen zu profitieren und ihr PV-Konzept auf künftige Entwicklungen auszurichten. Trotz sinkender Vergütung ist Solarenergie nach wie vor eine lohnende Investition – nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch, sofern Eigenverbrauch und Förderprogramme geschickt genutzt werden.


Mit Mieterstrom das Maximum aus der PV-Anlage holen

Sie planen eine PV-Anlage oder wollen bestehende Daten zu Ihrer Rentabilität aktualisieren? Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung, ob Mieterstrom, Speicherlösungen oder Eigenverbrauchsoptimierung – wir finden gemeinsam die beste Strategie für Ihre Photovoltaik-Investition.